151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Durchführung schulischer Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung ab dem 11. Mai 2020

Durchführung schulischer Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung ab dem 11. Mai 2020

KMS vom 8. Mai 2020 Nr. IV.8 – BO 4207 – 6a.40721

Im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gemäß dem Schreiben vom 5. Mai 2020 (Az.: ZS.3-BS4363.0/139/1) können in den jeweiligen Jahrgangsstufen auch die schulischen Ganztagsangebote bzw. Angebote der Mittagsbetreuung – zumindest in angepasster Form – in den Schulen durchgeführt werden. Da bis auf Weiteres auch im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuungen noch nicht von einem Regelbetrieb auszugehen ist, übermitteln wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen und Regelungen. Bitte geben Sie dieses Schreiben an die Kooperationspartner bzw. Träger weiter und stimmen Sie sich mit den Kooperationspartnern bzw. Trägern über das weitere Vorgehen ab.

An den Standorten, wo auch ein Hortbetrieb wieder aufgenommen wird, bitten wir Sie, sich wegen möglicher Abstimmungen, welchen Schülerinnen und Schülern nach dem Unterrichtsbesuch auch der Besuch des Horts ermöglicht werden soll, mit der dortigen Leitung in Verbindung zu setzen.

a) Teilnahmeberechtigung und Teilnahmepflicht

Berechtigt zur Teilnahme an den schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung sind alle Schülerinnen und Schüler, die

  • bereits zu Beginn des Schuljahres für das schulische Ganztagsangebot bzw. die Mittagsbetreuung angemeldet worden sind und gleichzeitig
  • eine Jahrgangsstufe besuchen, die wieder im Präsenzunterricht beschult wird und außerdem
  • bei Beschulung in einem rollierenden System der Gruppe angehören, die im Schulgebäude (und nicht über das Lernen zuhause) beschult wird.

Die Regelungen zur…