Rechtstexte
Durchführung von Erhebungen an Schulen in Bayern
Durchführung von Erhebungen an Schulen in Bayern
hier: Hinweise zur Genehmigungspraxis und grundsätzlichen Freiwilligkeit
KMS vom 5. November 2010 Nr. III.4 – 5 S 4106 - 6. 100 353
Aus gegebenem Anlass und aufgrund der beständig steigenden Zahl von Anträgen zur Durchführung einer Erhebung an Schulen in Bayern wird darauf hingewiesen, dass
- das Staatsministerium die Schulen mit der Genehmigung einer Erhebung grundsätzlich nicht zur Teilnahme verpflichtet; ausgenommen hiervon ist die Teilnahme am Testteil von Studien (z.B. PISA), bei denen auf den Verpflichtungscharakter explizit hingewiesen wird;
- auch wenn sich eine Schule für die Teilnahme an einer Erhebung entscheidet, die Teilnahme der einzelnen Schülerinnen und Schüler, Eltern…