151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • 1. Definition
  • 2. Entscheidung über die Zusammenstellung des Fahrtenprogramms
  • 3. Wesentliche Grundsätze der Durchführung
  • 4. Leitung und Begleitpersonen
  • 5. Aufsichtspflichten und Sicherheitsstandards
  • 6. An- und Rückreise bzw. Beförderung
  • 7. Ausschluss von Schülerinnen und Schülern
  • 8. Versicherungsschutz
  • 9. Musterinformationsblatt
  • 10. Geltungsbereich
  • 11. Aufhebung von Vorschriften
  • 12. Inkrafttreten

Rechtstexte

Durchführungshinweise zu Schülerfahrten

Durchführungshinweise zu Schülerfahrten

KMBek vom 9. Juli 2010 (KWMBl S. 204)

2230.1.1.1.1.1-K 

Präambel 

Es ist grundsätzlich Aufgabe der Schulgemeinschaft, pädagogische Konzepte vor Ort selbstständig zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Fahrtenprogramms an den Schulen. 

Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Fahrtenprogramms der Schule sowie die Anzahl der Fahrten und deren Ziele wird im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel getroffen.

1. Definition

Unter Fahrtenprogramm ist die Zusammenstellung aller ein- oder mehrtägigen Schülerfahrten gemäß Art. 30 BayEUG zu verstehen, die eine Schule im Laufe eines Schuljahres für ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen des ihr zugewiesenen Budgets durchzuführen plant. Die Möglichkeit der Erhöhung des der Schule zugewiesenen Budgets durch Drittmittel, z. B. durch Spenden eines Fördervereins, bleibt unberührt.

Schülerfahrten sind unter anderem Schullandheimaufenthalte (gegebenenfalls mit sportlichem Schwerpunkt)1)