151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Schülerunterlagen
  • 3. Verwendung
  • 4. Weitergabe
  • 5. Aufbewahrung
  • 6. Einsichtnahme
  • 7. Auflösung, Zusammenlegung oder Teilung einer Schule
  • 8. Übergangsvorschriften
  • 9. Aussonderung von Schülerunterlagen
  • 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rechtstexte

Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen

Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen

KMBek vom 13. Oktober 2015 (KWMBl. S. 221), geändert am 30. Juni 2016 (KWMBl. S. 151)

2230.1.1.1-K

Präambel

Für einen einheitlichen Vollzug des Teil 5 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 164) in der jeweils geltenden Fassung wird nachfolgende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erlassen:

1. Geltungsbereich

(vgl. § 1 BaySchO)

1Diese Bekanntmachung gilt für alle Schulen im Geltungsbereich der BaySchO. 2Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind bei den Regelungen hinsichtlich Schülerunterlagen nach § 37 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) bis e) und Nr. 2 BaySchO unmittelbar betroffen; unberührt bleiben Vorgaben, die sich aus anderen Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und anderer Schulordnungen ergeben. 3Den staatlich anerkannten Ersatzschulen außerhalb ihrer Tätigkeit als…