Rechtstexte
Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen
Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen
KMBek vom 13. Oktober 2015 (KWMBl. S. 221), geändert am 30. Juni 2016 (KWMBl. S. 151)
2230.1.1.1-K
Präambel
Für einen einheitlichen Vollzug des Teil 5 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 164) in der jeweils geltenden Fassung wird nachfolgende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erlassen:
1. Geltungsbereich
(vgl. § 1 BaySchO)
1Diese Bekanntmachung gilt für alle Schulen im Geltungsbereich der BaySchO. 2Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind bei den Regelungen hinsichtlich Schülerunterlagen nach § 37 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) bis e) und Nr. 2 BaySchO unmittelbar betroffen; unberührt bleiben Vorgaben, die sich aus anderen Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und anderer Schulordnungen ergeben. 3Den staatlich anerkannten Ersatzschulen außerhalb ihrer Tätigkeit als…