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Rechtstexte

Ehrung von Arbeitsjubilaren

Ehrung von Arbeitsjubilaren

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 58)

Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird bestimmt:

1. Voraussetzung für die Verleihung einer Ehrenurkunde

1.1
Die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales verleiht Ehrenurkunden des Freistaates Bayern an Beschäftigte, die

  • ihren ständigen Arbeitsplatz im Gebiet des Freistaates Bayern haben,
  • eine 25-, 40-, 45-, 50-, 55- und 60-jährige Dienstzeit bei demselben Arbeitgeber der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst verbracht haben und
  • nach ihrem Ruf und Verhalten einer Ehrung würdig sind.

1.2