151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Eigenverantwortliche Schule

Eigenverantwortliche Schule

hier: Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Schulentwicklungsprogramm

KMS vom 19. März 2014 Nr. III.3 – 5 S 4352 – 6a. 25 176 

Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, und dies aus gutem Grund: Dort, wo Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte eng kooperieren, sich austauschen und abstimmen, kann eine besonders lernförderliche Umgebung zum Wohle der Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wurde im Jahr 2013 diesem Sachverhalt Rechnung getragen: Die Eigenverantwortung der Schulen bei der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus hin zu einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wurde gestärkt.

Konkret sollen die Schulen ein spezifisches Konzept zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten erarbeiten, das die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigt (vgl. Art. 74 Abs. 1 BayEUG). Folgende Unterstützungsangebote stehen den Schulen bei Bedarf zur Verfügung:

1)  Ansprechpartner KESCH (Kooperation Eltern – Schule)

In jedem Regierungs- bzw. MB-Aufsichtsbezirk wird für jede Schulart jeweils ein Ansprechpartner KESCH installiert. In einem Pilotlehrgang an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) wurden bisher Ansprechpartner für die Schularten Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium ausgebildet. Für die anderen Schularten werden die Ansprechpartner bis Ende des Jahres 2014 zur Verfügung stehen. Ihre Aufgaben lassen sich folgendermaßen charakterisieren:

  • Beratung und…