Rechtstexte
Eigenverantwortliche Schule – Änderungen des BayEUG zum 1. August 2013 und Umsetzung im Schuljahr 2013/2014
Eigenverantwortliche Schule – Änderungen des BayEUG zum 1. August 2013 und Umsetzung im Schuljahr 2013/2014
KMS vom 30. September 2013 Nr. II.8 – 5 S 4200.7 – 6a.101 624
Mit dem Beschluss der Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) am 16. Juli 2013 hat der Bayerische Landtag die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Verhältnis zwischen dem zentral festgelegten Handlungsrahmen und den dezentralen Gestaltungsspielräumen der einzelnen Schule neu auszurichten.
Eigenverantwortliche Schule: Neues Verhältnis zwischen zentraler Steuerung und Freiraum der Schulen vor Ort
Eigenverantwortung für Schulen bedeutet, Bildungs- und Erziehungsprozesse in größerer Freiheit und Vielfalt zu gestalten, aber auch die Qualität der Prozesse und Ergebnisse transparent zu machen und zu verantworten. Die Kernbausteine der Eigenverantwortlichen Schule sind dabei ein Mehr an pädagogischer Abstimmung und effizienter Rückkopplung, ein Ausbau der pädagogisch-didaktischen Profilbildung auf Organisationsebene und die breitere Beteiligung…