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- 1. Schulische Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen
- 2. Horte, Häuser für Kinder und altersgeöffnete Kindergärten
- 3. Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)
- 4. Betriebserlaubnisfreie Ferienangebote
Rechtstexte
Einbeziehung der Ganztagsangebote für Schulkinder (Horte, Ganztagsschule, Heilpädagogische Tagesstätten, Mittagsbetreuung) in die Notbetreuung während der Pfingstferien
Einbeziehung der Ganztagsangebote für Schulkinder (Horte, Ganztagsschule, Heilpädagogische Tagesstätten, Mittagsbetreuung) in die Notbetreuung während der Pfingstferien
KMS vom 22. Mai 2020 Nr. IV.8 – BO 4207 – 6a.31898
Zur Einbeziehung der Ganztagsangebote für Schulkinder in die Durchführung der Notbetreuung in den Pfingstferien möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
1. Schulische Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen
Die Einbeziehung des Kooperationspartners bzw. Trägers in die Durchführung der Notbetreuung kann von Seiten der Schulleitung nicht verlangt werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die staatliche Förderung der schulischen Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuungen auf die Durchführung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in den Unterrichtswochen ausgelegt ist. Die Kooperationspartner bzw. Träger haben somit keine Möglichkeit, für den Einsatz ihres…