151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Zielgruppe
  • 2. Verfahren
  • 2.1 Schulische Maßnahmen
  • 2.2 Antragstellung beim Träger der Jugendhilfe auf Kostenübernahme für einen Schulbegleiter
  • 3. Aufgaben der Schulbegleiter
  • 4. Gemeinsame Beschreibung der konkreten Aufgaben des Schulbegleiters
  • 5. Auswahl und Bestellung des Schulbegleiters
  • 6. Umsetzung vor Ort
  • Anlage 1 Der Erziehungsauftrag von Schulen im Umgang mit emotional und sozial stark belasteten Kindern und Jugendlichen

Rechtstexte

Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen und Förderschulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung i.S.d. § 35a SGB VIII

Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen und Förderschulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung i.S.d. § 35a SGB VIII

Bayerischer Landkreistag – Bayerischer Städtetag

(8. Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe)

Schule und Jugendhilfe sind nach ihren jeweiligen fachlichen Ausgangsvoraussetzungen, Vorgaben (SGB VIII1 und BayEUG2) und mit ihren unterschiedlichen Aufträgen auf das Wohl und die bestmögliche Förderung des Kindes oder Jugendlichen ausgerichtet. Bei der Unterrichtung und Erziehung von Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung wirken sie unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen intensiv zusammen. Diesen Zielen sind die folgenden gemeinsamen Empfehlungen verpflichtet.

 

1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch 
2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

1. Zielgruppe

Emotional und sozial stark belastete Kinder und Jugendliche sind in allen Altersstufen und Schulformen zu finden. Verhaltensauffälligkeiten sind als ein Signal des Kindes bzw. Jugendlichen zu verstehen für Bedürfnisse, Ängste, Nöte oder Wünsche und erfordern neben einer persönlichen Zuwendung meist auch spezifische Hilfs-, Förder- und Stützangebote der Schule im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags.

Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.…