Rechtstexte
Einstellung von Verwaltungspersonal
Einstellung von Verwaltungspersonal
RS der Regierung von Oberbayern vom 10. Mai 2007
Durch die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das von uns seit mehreren Jahren bewährte Verfahren bei der Einstellung von Verwaltungspersonal, das Ihnen mit RS vom 15.06.2004 übersandt wurde, an Bedeutung gewonnen. Ziel des AGG ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Nach § 3 AGG liegt eine Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen…