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2018-03-16, VG Augsburg: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss vom Unterricht

2018-03-16, VG Augsburg: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss vom Unterricht

VG Augsburg, Entscheidung vom 16.03.2018 – Au 3 S 18.380

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Entscheidung

I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 25. Januar 2018 gegen den Bescheid des ...-Gymnasiums ... vom 23. Januar 2015 in der Fassung vom 8. März 2018 wird insoweit angeordnet, als sich der verfügte Ausschluss noch nicht durch Zeitablauf erledigt hat. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.