Rechtstexte
Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule
Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule
KMBek vom 12. Juni 1991 (KWMBl I S. 189)
1. Grundsätzliche Überlegungen zur Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule
Der Besuch des Hortes bedeutet für das Kind, dass es neben der Schule einer weiteren, die Familie ergänzenden Bildungs- und Erziehungseinrichtung angehört. Die Erziehung, Förderung und Betreuung von Hortkindern setzen deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen Familie, Hort und Schule voraus.
Lehrer und Erzieher müssen gegenseitig Einblick in ihre Arbeitsbereiche haben und damit Möglichkeiten für ein Verständnis sowohl ihres gemeinsamen…