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Rechtstexte
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2006 – 2 BVR 1693/04
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Entscheidung
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
- des Herrn B...,
- der Frau B...,
- Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Gabriele Eckermann, Wienandstraße 2, 63303 Dreieich -
gegen
- den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 2004 - 2 Ss 139/04 -,
- das Urteil des Landgerichts Gießen vom 5. November 2003 - 3 Ns 102 Js 20927/01 - Ds -
und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Hassemer,
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