151 Jahre Maiß-Verlag
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  • a) Definition des Beurteilungszeitraums und des zu beurteilenden Personenkreises
  • b) Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung
  • c) Zwischenbeurteilungen
  • d) Anlassbeurteilungen
  • e) Neue Regelungen zur Beurteilung in Sonderfällen (Abschnitt C)
  • f) Beurteilung schwerbehinderter Lehrkräfte und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
  • g) weitere Änderungen und klarstellende Hinweise
  • Periodische Beurteilung 2018:

Rechtstexte

Erläuterungen und Hinweise zum Vollzug der geänderten Beurteilungsrichtlinien (KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl S. 121) für Grund-, Mittel- und Förderschulen, sowie Schulen für Kranke

Erläuterungen und Hinweise zum Vollzug der geänderten Beurteilungsrichtlinien (KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl S. 121) für Grund-, Mittel- und Förderschulen, sowie Schulen für Kranke

KMS vom 31. Mai 2016 Nr. III.5 – BP 7010.2.2-4b.58250 

Mit Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 wurden die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern (KMBek vom 7.11.2011 – KWMBl S. 306) – Beurteilungsrichtlinien – geändert. Die Änderung ist mit Wirkung vom 1.1.2015 in Kraft getreten. Nachfolgende Zitate beziehen sich alle – soweit nicht anders gekennzeichnet – auf die Beurteilungsrichtlinien.

Im nachfolgenden erhalten Sie Erläuterungen und Hinweise zu den wichtigsten Änderungen. Wichtigster Anlass der Änderung war die Einführung der erweiterten Schulleitung in einigen Schularten, in deren Folge Mitglieder der erweiterten Schulleitung als unmittelbare Vorgesetzte der ihnen zugeordneten Lehrkräfte weisungsberechtigt sein und auch an deren Beurteilung mitwirken sollen. Von den diesen Tatbestand betreffenden Änderungen ist der Grund-, Mittel- und Förderschulbereich (einschließlich der Schulen für Kranke) derzeit nicht betroffen.

Die dargestellten Änderungen sind für den derzeit laufenden Beurteilungszeitraum anzuwenden; dies gilt auch für Lehrkräfte, die im Jahr 2016 oder 2017 zurückkehren (Beurlaubung, Abordnung an eine nicht mit unterrichtlichen Dingen befasste Stelle) und eine nachgeholte Beurteilung 2014 erhalten. Für diese sind die neuen Regelungen anwendbar und die neuen Formulare zu verwenden; diese sind unter www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/beurteilungsrichtlinien-und-mitarbeitergespraech.html herunterladbar. Es sind in allen Fällen nur noch die neuen Formulare zu verwenden. 

Die Änderungen im Einzelnen

  1. Beurteilungszeitraum
  2. Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung
  3. Zwischenbeurteilungen
  4. Anlassbeurteilungen
  5. Neue Regelungen zur Beurteilung in Sonderfällen
  6. Beurteilung schwerbehinderter Lehrkräfte
  7. Weitere Änderungen

a) Definition des Beurteilungszeitraums und des zu beurteilenden Personenkreises

  • Die Beurteilungszeiträume werden für den Regelfall in Abschnitt A Nr. 4.2.1 b) klar definiert. Er beträgt weiterhin grundsätzlich vier Jahre. Der reguläre aktuelle Beurteilungszeitraum begann am 01.01.2015. In den in Abschnitt A Nr. 4.2.1 a) genannten Sonderfällen kann sich der darauf folgende Beurteilungszeitraum ausnahmsweise verlängern.
  • In Abschnitt A Nr. 4.2.1 c) werden Regelungen zum Zeitpunkt der Beurteilung von beurlaubten…