151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • Entscheidung
  • Begründung

Rechtstexte

2021-11-25, VG München: Ersatzzwangshaft, Haftbefehl, Unterbliebene Anmeldung eines schulpflichtigen Kinds zu Grundschule, Durchsetzung Schulpflicht

2021-11-25, VG München: Ersatzzwangshaft, Haftbefehl, Unterbliebene Anmeldung eines schulpflichtigen Kinds zu Grundschule, Durchsetzung Schulpflicht

VG München, Entscheidung vom 25.11.2021 – M 3 X 21.5065

Kurzdarstellung

Mit einem entsprechenden Abonnement steht Ihnen für diesen Text eine Kurzdarstellung zur Verfügung.

Entscheidung

I. Gegen die Antragsgegner wird jeweils separat Ersatzzwangshaft für die Dauer von sieben Tagen angeordnet und Haftbefehl erlassen.

Die Vollstreckung ist einzustellen, sobald die Antragsgegner den Verpflichtungen aus den Bescheid vom 28. Juni 2021 nachkommen (Art. 37 Abs. 4 Satz 1 VwZVG).

II. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.