151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Erste periodische Beurteilung nach Verbeamtung auf Lebenszeit (Art. 17a LlbG)

Erste periodische Beurteilung nach Verbeamtung auf Lebenszeit (Art. 17a LlbG)

KMS vom 2. Mai 2018 Nr. II.5- BP 4010.2/14

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, bedarf es geeigneter dienstrechtlicher Instrumentarien. Hierzu dient die fiktive Laufbahnnachzeichnung, die auf Grund von § 3 des Gesetzes zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern vom 17.07.2015 (GVBl. S. 240) eingeführt worden ist und damit noch keine Berücksichtigung in den aktuell gültigen Beurteilungsrichtlinien (Bekanntmachung vom 07.09.2011, geändert durch Bekanntmachung vom 15.07.2015) finden konnte.

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