151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

KMS vom 17. August 2010 Nr. II.5-5P4020.0/28

Der Bayerische Landtag hat einen Beschluss zum freien Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in allen Museen gefasst. Dies gilt sowohl in Begleitung der Kinder als auch in Vorbereitung solcher Besuche.

Die Regelungen zu den Eintrittsvergünstigungen für den Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen lauten:

Nr. II.2 und II.3:

Freien Eintritt erhalten:

  • Schulklassen, Vorschulkinder, Hortgruppen sowie Jugendgruppen aus Mitgliedstaaten der EU, soweit sie unter Führung ihrer Lehrkräfte oder der zuständigen Betreuungsperson kommen.
  • Lehrkräfte und Aufsichtspersonen nach Nr. 2 bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Gruppen und soweit sie nachweislich ein Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuches aufsuchen.

Diese Regelungen gelten allerdings nicht für den Bereich von Sonderausstellungen.

Nähere Informationen zu den staatlichen Museen und Sammlungen in…