151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • 1. Voraussetzungen einer Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
  • 2. Verfahren
  • 3. Wirkung der Freistellung
  • 4. Kostentragung
  • 5. Verbuchung im Haushalt, Zuständigkeit
  • 6. Dienst- und Arbeitsbefreiung
  • 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rechtstexte

Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

KMBek vom 21. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 20)

2035-K

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen werden die Dienststellen im Geschäftsbereich auf Folgendes hingewiesen:

1. Voraussetzungen einer Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)

1.1 Gesetzliche Vorgaben

1Nach Art. 46 Abs. 5 BayPVG sind die Mitglieder des Personalrats sowie das jeweils erste Ersatzmitglied unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die unmittelbar für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind; dabei sind die dienstlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen. 2Diese Bestimmung gilt für die Mitglieder von Stufenvertretungen (Bezirks- und…