151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Freistellung von Personalratsmitgliedern bei den Staatlichen Schulämtern mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten (Dienststellen gem. Art. 6 Abs. 4 BayPVG)

Freistellung von Personalratsmitgliedern bei den Staatlichen Schulämtern mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten (Dienststellen gem. Art. 6 Abs. 4 BayPVG)

Zu den Schreiben der Regierungen zum KMS vom 12. Januar 1976 Nr. III A 6 - 4/201 992

KMS vom 23. Dezember 1976 Nr. III A6 - 4/109 395

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt für die Freistellung von Mitgliedern der Personalräte bei den Staatlichen Schulämtern (Dienststellen gem. Art. 6 Abs. 4 BayPVG) mit weniger als 400 Beschäftigten nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG folgende Richtlinien:

  1. Für die regelmäßige und pauschalierungsfähige Personalratstätigkeit in den Dienststellen gem. Art. 6 Abs. 4 BayPVG können folgende Freistellungen von der Unterrichtspflichtzeit der Lehrer (28 Wochenstunden bei 5-Tage-Woche, 29 Wochenstunden bei 6-Tage-Woche) und der Fachlehrer (30 Wochenstunden bei 5-Tage-Woche, 31 Wochenstunden bei 6-Tage-Woche) gewährt werden:

    a) bei bis zu 99 Beschäftigten insges. 4 WoStd.,

    b) bei 100 bis 199 Beschäftigten insges. 7 WoStd.,

    c) bei 200 bis 299 Beschäftigten insges. 11 WoStd.,

    d) bei 300 bis 399…