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- 1. Allgemeines
- 2. Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell für Lehrkräfte
- 3. Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell für sonstiges Personal an Schulen
- 4. Verfahren
- 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rechtstexte
Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell für Personal an staatlichen Schulen
Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell für Personal an staatlichen Schulen
KMBek vom 8. August 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 328)
2030.5.2-K
1. Allgemeines
1.1 1In Art. 88 Abs. 4 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) ist vorgesehen, dass die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in der Weise zugelassen werden kann, dass zunächst während eines Teils des Bewilligungszeitraums die Arbeitszeit bis zur regelmäßigen Arbeitszeit erhöht und diese Arbeitszeiterhöhung während des unmittelbar daran anschließenden Teils des Bewilligungszeitraums durch eine entsprechende Ermäßigung der Arbeitszeit oder durch eine…