151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Gefährlichkeit der Tollwut

Gefährlichkeit der Tollwut

KMBek vom 22. April 1965 (KMBl S. 142), geändert am 23. Oktober 1995 (KWMBl I 1995 S. 446)

Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern besteht neuerlich Veranlassung, auf die Gefährlichkeit der Tollwut hinzuweisen.

Der Erreger der besonders unter den Füchsen verbreiteten Tollwut wird in der Regel mit dem Speichel des Tieres durch Beißen oder Kratzen auf den Menschen übertragen. Da das Virus mit dem Speichel auch auf das Fell des erkrankten Tieres gelangt, kann sich der Mensch schon durch die bloße Berührung eines solchen Tieres anstecken. Führt die Ansteckung zur Erkrankung, so verläuft sie fast immer tödlich. Nur eine…