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Rechtstexte

Generelles Rauchverbot an bayerischen Schulen mit Beginn des Schuljahres 2006/07

Generelles Rauchverbot an bayerischen Schulen mit Beginn des Schuljahres 2006/07

KMS vom 4. September 2006 Nr. VI.8 5 S 4363 - 6.88099 

Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 gilt an öffentlichen Schulen in Bayern ein striktes gesetzliches Rauchverbot. Der neue Art. 80 Abs. 5 BayEUG lautet: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt. Dies gilt nicht für Wohnräume, die sich auf dem Schulgelände befinden.“ Grund für diese gesetzliche Neuregelung sind die Entwicklungen im Konsumverhalten der Jugendlichen in den letzten Jahren und die inzwischen auch wissenschaftlich belegte Erkenntnis, dass verhaltenspräventive Maßnahmen der Schulen (Information, Persönlichkeitsstärkung)…