151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen
  • Präambel
  • § 1 Vertragsgegenstand, Begriff der Schule
  • § 2 Vervielfältigung und Verbreitung von Pressebeiträgen, Noten und Unterrichtswerken
  • § 3 Weitere Nutzungen
  • § 4 Umfang der Werknutzungen
  • § 5 Zurechnung der Leistungen, Freistellung
  • § 6 Vergütung
  • § 7 Auskunftsanspruch, Informationsangebote
  • § 8 Salvatorische Klausel
  • § 9 Inkrafttreten, Laufzeit

Rechtstexte

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG

Ergänzungsvereinbarung zu digitalen Vervielfältigungen an Schulen 

Pressemitteilung Nr. 001 vom 8. Januar 2019

Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter Federführung des Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Herbert Püls, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.

Auch digitale Vervielfältigung möglich

Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick.

Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen

vom 20. Dezember 2018

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen

vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Herbert Püls,…