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- Aufgaben der Unfallversicherung
- § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
- Versicherter Personenkreis
- § 2 Versicherung kraft Gesetzes
- Versicherungsfall
- § 7 Begriff
- § 8 Arbeitsunfall
- Prävention
- § 14 Grundsatz
- § 15 Unfallverhütungsvorschriften
- § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
- § 22 Sicherheitsbeauftragte
- Anspruch und Leistungsarten
- § 26 Grundsatz
- Heilbehandlung
- § 27 Umfang der Heilbehandlung
- Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
- § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
- § 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen
- Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
Rechtstexte
Gesetzliche Unfallversicherung – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Auszug –
Gesetzliche Unfallversicherung – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Auszug –
Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG)
vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759)
Gliederungs-Nr. 860-7
– Auszug –
Aufgaben der Unfallversicherung
§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
- mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.