Rechtstexte
Gesetzliche Unfallversicherung – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Auszug –
Gesetzliche Unfallversicherung – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Auszug –
Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG)
vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101)
Gliederungs-Nr. 860-7
– Auszug –
Aufgaben der Unfallversicherung
§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
- mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.