Rechtstexte
Gesetzlicher Forderungsübergang aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern
Gesetzlicher Forderungsübergang aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern
KMS vom 12. August 2021 Nr. II.5-M1100/43/4
Beiliegendes Merkblatt wird mit der Bitte um Bekanntgabe an alle staatlichen Bediensteten Ihrer Dienststelle übermittelt.
Anlage
Informationen zur Abwicklung des gesetzlichen Forderungsübergangs aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern
Werden Beamte, Beamtinnen oder Versorgungsberechtigte oder ihre Angehörigen körperlich verletzt oder getötet, so geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen Dritte zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser während einer auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit oder…