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Rechtstexte

Gruppenbildung im Religions- und Ethikunterricht unter Corona-Bedingungen im Schuljahr 2020/21; Alternative Formen eines temporär kooperativen Religions- und Ethikunterrichts

Gruppenbildung im Religions- und Ethikunterricht unter Corona-Bedingungen im Schuljahr 2020/21; Alternative Formen eines temporär kooperativen Religions- und Ethikunterrichts

KMS vom 5. November 2020 Nr. BS.4402.1/40/1

Anlagen:
1. Gemeinsames Schreiben des Katholischen Büros Bayern und des Landeskirchenamts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
2. Modelle eines temporär kooperativen Religions- bzw. Ethikunterrichts

 

Wie das Staatsministerium bereits an anderer Stelle betont hat, gehört gemäß einem Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts die Standpunktgebundenheit und damit die Konfessionalität des Religionsunterrichts zum unaufgebbaren Kern des Art. 7 Abs. 3 GG. Dies hat u. a. zur Folge, dass davon abweichende nicht autorisierte Formen z. B. eines gemeinsamen religions- oder wertekundlichen Unterrichts, der an die Stelle von Religionsunterricht bzw. Ethikunterricht tritt und an dem Schülerinnen und Schüler verschiedener Konfessionen oder konfessionslose…