Rechtstexte
Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
KMBek vom 7. Juni 2011 (KWMBl. S. 129), zuletzt geändert durch KMBek vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 149)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt für die Verwendung von Hilfsmitteln bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs Folgendes fest:
1.
Bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) dürfen folgende Hilfsmittel verwendet werden:
1.1
in allen Fächern ab Jahrgangsstufe 8 (im Fach Natur und Technik – Schwerpunkt Physik bereits ab Jahrgangsstufe 7) ein Taschenrechner; genauere Regelungen hinsichtlich…