Rechtstexte
Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes
Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes
KMBek vom 23. September 2014 (KWMBl. S. 207)
Zwischen Schule, Ermittlungsbehörden und Justiz ergeben sich gelegentlich Berührungspunkte; die beteiligten Behörden sollen dabei aufgeschlossen für Aufgaben und Belange der jeweils anderen Bereiche zusammenwirken. Für die Schule ist hierbei auf Grund der bestehenden Vorschriften Folgendes zu beachten:
1. Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
Nach §§ 70, 109 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit Nr. 33 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erhält die Schule bei Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende nur in geeigneten Fällen Mitteilung. In der Regel erhält sie nur Mitteilung von dem Ausgang des Verfahrens. Die Einleitung des Verfahrens oder die Erhebung der öffentlichen Klage wird nur mitgeteilt, wenn aus Gründen der Schulordnung, insbesondere zur Wahrung eines…