Rechtstexte
Hinweise zur Impfung von Lehrkräften an den weiterführenden und beruflichen Schulen
Hinweise zur Impfung von Lehrkräften an den weiterführenden und beruflichen Schulen
KMS vom 3. Mai 2021 Nr. II.5-BP4007.3/183
Anlage: Formblatt zur Bestätigung der Tätigkeit als Lehrkraft durch die Schulleitung
Es freut mich sehr, dass wir ab sofort bayernweit auch den Lehrkräften der weiterführenden und beruflichen Schulen ein Impfangebot machen können. Hierfür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt.
Angesichts der hohen Zahl der an weiterführenden und beruflichen Schulen Beschäftigten sollen in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zunächst diejenigen Lehrkräfte geimpft werden, die regelmäßig in Präsenz unterrichten, in der Notbetreuung tätig sind oder bei den anstehenden Abschlussprüfungen z. B. als Aufsicht in der Schule…