151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • A. Anordnung von Mehrarbeit
  • I. In welchen Fällen darf Mehrarbeit angeordnet werden?
  • II. Welche Form gilt für die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit?
  • III. Wie ist Mehrarbeit auf die Lehrkräfte zu verteilen?
  • IV. Welchen Personengruppen darf Mehrarbeit nicht angeordnet werden?
  • B. Gewährung von Dienstbefreiung zum Zwecke des Freizeitausgleichs bzw. Vergütung
  • I. Ab wie vielen Stunden Mehrarbeit steht Vollzeitlehrkräften eine Dienstbefreiung zum Zwecke des Freizeitausgleichs bzw. eine Vergütung zu?
  • II. Kann eine Lehrkraft wählen, ob sie die Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet bekommt?
  • III. Wie stelle ich fest, ob die 3-Stunden-Grenze überschritten wurde?
  • IV. Gilt die 3-Stunden-Grenze auch für teilabgeordnete Lehrkräfte?
  • V. In welchen Fällen kann eine Dienstbefreiung für den Freizeitausgleich herangezogen werden?
  • VI. Welcher Zeitraum wird für die Frage, ob Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen worden ist, herangezogen?
  • VII. Wie bestimme ich, ob die Mehrarbeit durch Freizeit innerhalb von drei Monaten ausgeglichen wurde?
  • VIII. Was ist zu beachten, wenn verschiedene Formen von Mehrarbeit im selben Monat zusammentreffen (z.B. kurzfristige Vertretungsmehrarbeit und Hausunterricht)?
  • C. Höhe der Vergütung und Abrechnung
  • I. In welcher Form erfolgt die Mitteilung der vergütungsfähigen Stunden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter (ggf. das Staatliche Schulamt) an die zuständigen Bezügestellen?
  • II. Darf ich verschiedene Formen von Mehrarbeit auf einem gemeinsamen Formular abrechnen?
  • III. Wann kann bzw. soll die Abrechnung der Mehrarbeit erfolgen?
  • D. Teilzeit
  • I. Wie wird die Grenze, ob ausgleichspflichtige Mehrarbeit vorliegt, bei Teilzeitbeschäftigten ermittelt? („Umrechnung der Drei-Stunden-Grenze“)
  • II. Wie ist bei Teilzeitbeschäftigten die Höhe der Vergütung zu bestimmen?
  • III. Wie sind Altersteilzeit im Blockmodell sowie Teilzeit im Freistellungsmodell zu behandeln?
  • E. Lehrkräfte als Arbeitnehmer
  • I. Was gilt für Vollzeitlehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis?
  • II. Was ist bei Teilzeitlehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis zu beachten?
  • III. Ist Mehrarbeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen zulässig?
  • IV. Gilt in Bezug auf den Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung die tarifvertragliche Ausschlussfrist?

Rechtstexte

Hinweise zur Lehrermehrarbeit

Hinweise zur Lehrermehrarbeit

KMS vom 4. Oktober 2016 Nr. II.5-BP4004.4/3/78

Einer Anregung des ORH im Zuge einer Rechnungsprüfung zur Abrechnung von Lehrermehrarbeit folgend, möchten wir Ihnen in Ergänzung der Bekanntmachung „Mehrarbeit im Schulbereich“ vom 10. Oktober 2012 (KWMBl S.355) zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit sowie eines einheitlichen Vollzugs bei der Anordnung und Abrechnung von Lehrermehrarbeit folgende Hinweise bzw. Antworten auf häufig gestellte Fragen geben:

A. Anordnung von Mehrarbeit

I. In welchen Fällen darf Mehrarbeit angeordnet werden?