Rechtstexte
Individuelle Förderung an Grund- und Hauptschulen
Individuelle Förderung an Grund- und Hauptschulen
KMS vom 18. Oktober 2005 Nr. IV.3-S7400-4.94 388
Die Individualisierung hat als Unterrichtsprinzip seit langem eine hohe Bedeutung in Pädagogik, Didaktik und Methodik, insbesondere an Grund- und Hauptschulen. Entsprechend hat die individuelle Förderung der Schüler bei vielen Lehrkräften einen hohen Stellenwert und wird in vielfältiger Weise immer wieder neu umgesetzt. Das Staatsministerium dankt allen Lehrkräften, die mit Engagement und Einfallsreichtum darum bemüht sind, jeden einzelnen Schüler bestmöglich zu fördern.
Durch die Ergebnisse der PISA-Untersuchungen und deren Analyse erfährt dieses Prinzip derzeit in der bildungspolitischen Diskussion einen besonderen Stellenwert. Das Staatsministerium hält es deshalb für angebracht, die Schulen auf die Bedeutung der individuellen Förderung besonders aufmerksam zu machen und auf die vielfältigen Realisierungsmöglichkeiten dieses Prinzips hinzuweisen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen deutlich machen, dass zur Umsetzung dieses wichtigen Anliegens bereits gute Voraussetzungen gegeben sind. Gleichwohl bittet das Staatsministerium die Schulen, alle Ressourcen zu nutzen, um den einzelnen Schülern, insbesondere den leistungsschwächeren Schülern, noch gezielter zu helfen. Die Schulleitungen sollen daher – auch in enger Zusammenarbeit mit den Förderschulen –, das Anliegen zum Gegenstand schulinterner Fortbildung und innerer Schulentwicklung machen.
I. Individualisierung in Lehrplan, Stundentafeln und Beratung
Die individuelle Förderung der Schüler wird in den Lehrplänen sowohl der Grundschule wie auch der Hauptschule als bedeutsame Aufgabe wiederholt hervorgehoben (Ziffer 2.4 des Kapitels I – Grundlagen und Leitlinien für die Grundschule – und Ziffer 3.5 und 4.12 des Lehrplans für die Hauptschule). In beiden Lehrplänen sind in den Fachprofilen Deutsch und Mathematik individuelle Lernwege und Förderansätze als besonders wichtig dargestellt.
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