151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Information über die Strafbarkeit der Weitergabe von Adressdaten der künftigen oder bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigten an Versicherungen

Information über die Strafbarkeit der Weitergabe von Adressdaten der künftigen oder bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigten an Versicherungen

KMS vom 27. September 2023 Nr. II.5-M1100/31/12

Turnusgemäß wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von Adressdaten von künftigen oder bereits Beschäftigten durch Personal im öffentlichen Dienst an Versicherungen aus datenschutz- sowie dienstrechtlicher Sicht nicht zulässig ist und einen Verstoß gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit darstellt (vgl. Art. 11 BayDSG, Art. 103, Art. 108 Abs. 2 BayBG, § 50 S. 3, 4, § 37 Abs. 1 BeamtStG bzw. § 3 Abs. 2 TV-L).

Bei vorsätzlicher Weitergabe von personenbezogenen Daten an Unbefugte sind in der Regel verschiedene Straftatbestände des…