151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Information über neue Schwerbehinderte und Gleichgestellte an Schulen

Information über neue Schwerbehinderte und Gleichgestellte an Schulen

KMS vom 18. September 2017 Nr. II.6-BP4008.2/2/1

Zum Schuljahresbeginn sind eventuell neue beim Freistaat Bayern beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte und Tarifbeschäftigte, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare oder Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Verwaltungsangestellte) an Ihre Schule gekommen, die schwerbehindert (GdB ab 50) oder diesen gleichgestellt (GdB ab 30) sind. Es ist auch möglich, dass bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter an Ihrer Schule eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung neu festgestellt wurde.

Wie Ihnen bekannt ist, gelten für…