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Rechtstexte

Information zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2); Schuleinschreibung im März 2020

Information zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2); Schuleinschreibung im März 2020

KMS vom 16. März 2020 Nr. III.1-BS7301.0/102/1

Mit kultusministeriellem Schreiben vom 11.03.2020 (Az. II.1-V7300/4/41/4), versandt am 13.03.2020, wurden Sie angesichts der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus informiert, dass der Unterrichtsbetrieb an den Schulen und grundsätzlich auch die sonstigen Schulveranstaltungen bis einschließlich der Osterferien eingestellt werden. Im Übrigen nehmen wir auf die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020 (Az. G51-G8000-2020/122-65) Bezug, die Sie auf unserer Homepage unter https://www.km.bayern.de/download/22796_20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_schulen_kitas.pdf einsehen können.

Nachfolgend möchten wir Sie über die Schuleinschreibung, die gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 der Grundschulordnung (GrSO) im März stattfinden soll, gesondert informieren:

Die Schuleinschreibung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Unterrichtsbetrieb, wird vom Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler nicht erfasst und findet daher vom Grundsatz her statt.

In der o. g. Allgemeinverfügung ist in der Begründung zu Ziff. 1.1 insbesondere klargestellt, dass die Nutzung des Schulgebäudes im Rahmen der Schuleinschreibung zulässig ist und sich die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulverwaltung weiterhin im Dienst befinden.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen…