Rechtstexte
Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung
Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung
Innovationsrichtlinie
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Juni 1999 (KWMBl I 1999 S. 244), zuletzt geändert am 30. September 2008 (StAnz Nr. 41/2008)
1. Grundsätze und Ziele
Staat und Gesellschaft stehen laufend vor neuen, großen Herausforderungen. Reformen und Innovationen sind notwendig, um in einem ständigen Erneuerungs- und Verbesserungsprozess auch durch die Einbindung und die Kreativität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gestaltungsspielräume zu gewinnen.
Seit über 40 Jahren gibt es das Vorschlagswesen in der bayerischen Staatsverwaltung. Seither wurden viele tausend Verbesserungsvorschläge eingereicht und zu einem nicht unerheblichen Teil angenommen,…