151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Definition und Formen des internationalen Schüleraustauschs; Abgrenzung von verwandten Veranstaltungen
  • 3. Klassenaustausch und Austausch von Schülergruppen
  • 4. Einzelaustausch
  • 5. Organisatorische Hilfen
  • 6. Inkrafttreten
  • Anlage Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union

Rechtstexte

Internationaler Schüleraustausch

Internationaler Schüleraustausch

KMBek vom 26. Januar 2010 (KWMBl. 2010 S. 71), zuletzt geändert durch KMBek vom 5. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 240)

2230.1.1.1.2.0-K

Präambel

Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Länder, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses. Er trägt damit zur Demokratie- und Friedenserziehung bei und stellt eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts – auch über den Bereich des Unterrichts in den modernen Fremdsprachen hinaus – dar. Der internationale Schüleraustausch fördert Offenheit und Toleranz, das Bewusstsein für europäische und internationale Zusammenhänge und die Bereitschaft, sich die in einer globalisierten Welt nötige Flexibilität, Mobilität sowie kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz anzueignen. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung und Einbindung in den schulischen Alltag in allen Unterrichtsfächern bietet er eine Chance zur schulischen Profilbildung und inneren Schulentwicklung.

1. Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, ebenfalls nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.