- 1. Geltungsbereich
- 2. Definition und Formen des internationalen Schüleraustauschs; Abgrenzung von verwandten Veranstaltungen
- 3. Klassenaustausch und Austausch von Schülergruppen
- 4. Einzelaustausch
- 5. Organisatorische Hilfen
- 6. Ergänzende Hinweise für berufliche Schulen
- 7. Inkrafttreten
- Anlage Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union
Rechtstexte
Internationaler Schüleraustausch
Internationaler Schüleraustausch
KMBek vom 26. Januar 2010 (KWMBl. 2010 S. 71), zuletzt geändert am 28. August 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 366)
2230.1.1.1.2.0-K
Präambel
Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Nationalität, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses und Denkens in internationalen Zusammenhängen. Er trägt damit zur Völkerverständigung bei und stellt zugleich eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts – insbesondere des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen – dar. Der internationale Schüleraustausch fördert die Bereitschaft, im europäischen und internationalen Kontext zu lernen und sich die in einer globalisierten Welt nötige Flexibilität, Mobilität sowie kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz anzueignen. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung und Einbindung in den schulischen Alltag in allen Unterrichtsfächern bietet er eine Chance zur schulischen Profilbildung.