Rechtstexte
Kommunalwahlen; Inanspruchnahme von Schulräumen für die Ermittlung der Wahlergebnisse
Kommunalwahlen; Inanspruchnahme von Schulräumen für die Ermittlung der Wahlergebnisse
2230.1.1.0-K
KMBek vom 23. Januar 1990 (KWMBl I S. 35)
Die mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Bayerischen Kommunal-wahlrechts vom 12. Juni 1989 (GVBl S. 201) getroffenen Neuregelungen ermöglichen die Fortsetzung der Stimmenauszählung am Montag und – wenn erforderlich – auch noch am Dienstag nach dem Wahlsonntag. Wenn dazu Schulräume benötigt werden, sind die näheren Einzelheiten in Absprache zwischen den Schulleitern und den Wahlbehörden zu treffen (vgl. Art. 14 Abs. 3 BaySchFG sowie Nr. 30.1 der IMBek vom 17. November 1989, AllMBl S. 998).
Da bei der Einrichtung von Abstimmungsräumen in…