151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Konsularischer muttersprachlicher Unterricht

Konsularischer muttersprachlicher Unterricht

KMS vom 12. Februar 2014 Nr. IV.2 - 5 S 7400.9.1-4.13250

Der muttersprachliche Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich durch die Konsulate organisiert. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst begrüßt die Einrichtung von konsularischem muttersprachlichem Unterricht und bittet die Schulen auch für das kommende Schuljahr um organisatorische Unterstützung:

  • Die Schulen werden gebeten, die von den jeweiligen Konsulaten verfassten Anmeldeschreiben zum konsularisch organisierten Unterricht an die Erziehungsberechtigten der betreffenden Schülerinnen und Schüler weiterzuleiten. 
  • Die ausgefüllten Anmeldebögen sollen bitte gesammelt von der Schule möglichst zeitnah an das jeweilige Konsulat weitergeleitet werden. Kopien der Anmeldebögen verbleiben an der Schule.
  • Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule und eventuelle Mietgebühren entscheidet der Sachaufwandsträger. 
  • Der Besuch eines konsularischen…