150 Jahre Maiß-Verlag
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  • 12. Inkrafttreten, Dauer

Rechtstexte

Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule

Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule

KMBek vom 15. März 2010 (KWMBl 2010 S. 122)

2230.1.3-K

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule“ nach Maßgabe folgender Regelungen durch:

1. Allgemeines

Mit dem Schulversuch soll ein Kooperationsmodell zwischen Hauptschule und Wirtschaftsschule erprobt werden. Durch die Neugründung von Wirtschaftsschulen in den Räumen der Hauptschule bzw. die Einrichtung von Klassen der dreistufigen Form durch bestehende Wirtschaftsschulen in den Räumen einer Hauptschule soll leistungsstarken Schülerinnen und Schülern mit wirtschaftlicher Orientierung, die die Hauptschule besuchen, am Standort der Hauptschule die Möglichkeit eröffnet werden, einen…