151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Allgemeines
  • 1.1 Geltungsbereich
  • 1.2 Korruptionsgefährdete Bereiche
  • 2. Personelle Maßnahmen
  • 2.1 Sensibilisierung der Beschäftigten
  • 2.2 Aus‑ und Fortbildung
  • 2.3 Führungsverantwortung
  • 2.4 Personalauswahl
  • 2.5 Personalrotation
  • 2.6 Nebentätigkeiten
  • 2.7 Annahme von Belohnungen oder Geschenken
  • 3. Organisatorische Kontrollmechanismen
  • 3.1 Transparente Aktenführung
  • 3.2 Allgemeine Vorgangskontrolle, Dienst‑ und Fachaufsicht
  • 3.3 Mehraugenprinzip
  • 3.4 Revision
  • 3.5 Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge
  • 4. Öffentlichkeitsarbeit
  • 5. Verhalten bei Auftreten eines Korruptionsverdachtes
  • 5.1 Pflichten der Beschäftigten und Vorgesetzten
  • 5.2 Anzeige
  • 5.3 Ermittlung durch Strafverfolgungsbehörden
  • 6. Verfolgung von Korruptionstaten
  • 6.1 Lagebild „Korruption“
  • 6.2 Nachrichtenaustausch bei Korruptionsdelikten
  • 6.3 Bildung von Spezialdienststellen
  • 6.4 Fortbildung polizeilicher Ermittler
  • 6.5 Disziplinar‑ und arbeitsrechtliche Maßnahmen
  • 6.6 Schadensersatz
  • 7. Ergänzende Regelungen für spezielle Bereiche
  • 7.1 Regelungen zur Verhütung von Manipulationen im Vergabewesen
  • 7.1.1 Allgemeines
  • 7.1.2 Strikte Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften
  • 7.1.3 Organisation von Beschaffungs- und Vergabestellen
  • 7.1.4 Beauftragter für den Haushalt
  • 7.1.5 Ergänzende Dokumentation von Vergaben
  • 7.1.6 Private Erfüllungsgehilfen des öffentlichen Auftraggebers
  • 7.1.7 Einschaltung von vorgesetzten Stellen und Ermittlungsbehörden
  • 7.1.8 Informationsstelle für Vergabeausschlüsse
  • 7.2 Hinweise auf weitere Regelungen
  • 8. Sponsoring
  • 9. Restriktivere Regelungen
  • 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • Anlagen

Rechtstexte

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorruR)

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorruR)

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April 2021 (BayMBl. Nr. 298)

1. Allgemeines

1Die Bekämpfung der Korruption ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. 2Das kollusive, von verwerflichem Vorteilsstreben bestimmte Zusammenwirken mit Amtsträgern erschüttert das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und verursacht hohen volkswirtschaftlichen Schaden. 3Auch wenn der öffentliche Dienst in Bayern seine Aufgaben generell unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit erfüllt, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Korruption…