151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Kostentragung für das Fotokopieren von Arbeitsblättern

Kostentragung für das Fotokopieren von Arbeitsblättern

KMS vom 20. Oktober 1982 Nr. A/13 - 12/75 867

Zu der Frage, ob beim Fotokopieren von nicht lernmittelfreien Arbeitsblättern zum Unterricht an Volksschulen die Erziehungsberechtigten außer den Kosten für das Papier auch die Bereitstellungskosten (Mietkosten) des Kopiergeräts zu tragen haben, vertritt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Auffassung:

Gemäß Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Lernmittelfreiheit (LMFrG)*) haben die Erziehungsberechtigten die übrigen Lernmittel zu beschaffen, zu denen auch die Arbeitsblätter gehören.

Die bei der Herstellung von Arbeitsblättern durch einen Lehrer anfallenden Kosten sind daher von den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen. Diese Kosten umfassen die reinen Papierkosten und ggf. einen Anteil an den Mietkosten des Kopiergerätes. Der Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem auf dem Kopiergerät einerseits Arbeitsblätter für die Hand des…