Rechtstexte
Leistungslaufbahngesetz (LlbG)
Leistungslaufbahngesetz (LlbG)
Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
vom 5. August 2010 (GVBl. S. 571), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 313)
2030-1-4-F
Teil 1: Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
(1)
1Dieses Gesetz gilt für die Beamten und Beamtinnen des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sich aus ihm nichts anderes ergibt. 2Es gilt für Richter und Richterinnen entsprechend, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.
(2)Dieses Gesetz gilt nicht für
- Professoren und Professorinnen, ausgenommen Art. 55 Abs. 2 und 3,
- Beamte und…