151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Masernschutzgesetz; hier: Anwendungsbereich an Beruflichen Schulen

Masernschutzgesetz; hier: Anwendungsbereich an Beruflichen Schulen

KMS vom 29. September 2020 Nr. VI.7-BS9300.J/3/8

Aufgrund wiederholter Anfragen hat das Staatsministerium den Anwendungsbereich des Masernschutzgesetzes an beruflichen Schulen nochmals überprüft.

Danach ist festzustellen, dass die Berufsschule als Schulart aufgrund der Altersstruktur ihrer Schülerinnen und Schüler nicht als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu qualifizieren ist und für Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen deshalb grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, den Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes zu erbringen. Etwas Anderes gilt…