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Rechtstexte

Beratung digitale Bildung in Bayern

Beratung digitale Bildung in Bayern

KMBek vom 28. Mai 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 251)

2230.9-K

Angesichts der Dynamik der digitalen Transformation, der damit einhergehenden vielfältigen Formen der Verankerung digitaler Medien im Unterricht, der Herausforderungen im Bereich der Medienbildung/Digitalen Bildung und der Weiterentwicklung der IT-Ausstattung an Schulen erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Regelungen zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Beratung, Fortbildung und Koordination schulischer Medienbildung:

1.   1Seit dem Jahr 2002 besteht das Netzwerk der Medienpädagogisch-informtionstechnischen Beratung („MiB“) in Bayern, zu dessen Aufgabenbereichen u. a. die Fortbildung von Lehrkräften in den Bereichen Informationstechnik und Medienpädagogik, die Beratung für Schulen z. B. zum Jugendmedienschutz und die Beratung von Aufwandsträgern zur Ausstattung von Schulen mit Hard- und Software zählen. 2Die digitale Transformation der Schulen und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung führen zu einem erweiterten Beratungs- und Fortbildungsbedarf im…