151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • I. Akute Erkrankungen und deren Nachbehandlung
  • II. Chronische Erkrankungen
  • III. Medikamentengabe im Notfall
  • IV. Weitere Informationen zu einzelnen Krankheitsbildern, Fortbildung
  • V. Versicherungsschutz/Haftung

Rechtstexte

Medikamentengabe durch Lehrkräfte an Schulen

Medikamentengabe durch Lehrkräfte an Schulen

KMS vom 19. August 2016 Nr. II.5-BP4004.8/2/22

Anlagen: Vereinbarung Schule – Personensorgeberechtigte (Anlage A)
Vereinbarung Schule – Lehrkräfte (Anlage B)
Dokumentation der Medikamentengabe (Anlage C)

Schulpflichtige Kinder leiden oft an Erkrankungen, die die regelmäßige Gabe von Medikamenten, eine Notfallmedikation oder sonstige medizinische Hilfsmaßnahmen in den Zeiten des Schulbesuchs erforderlich machen. In diesem Zusammenhang rückt vermehrt die Frage in den Vordergrund, inwiefern Lehrkräfte in Schulen die Medikamentengabe übernehmen können.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen als Handlungsempfehlungen Fragen klären, die im Zusammenhang mit der Medikamentengabe durch Lehrkräfte in Schulen aufkommen. Es sollen notwendige Vorgehensweisen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Medikamentengabe und für eine Minimierung der Risiken aufgezeigt werden. Als Arbeitshilfe werden in der Anlage Musterformulare bereitgestellt.

I. Akute Erkrankungen und deren Nachbehandlung

Lehrkräfte dürfen keine eigenen Diagnosen stellen und von sich aus keine Medikamente verabreichen. Bei akuten Erkrankungen, die während des Schulbesuchs auftreten, ist es Lehrkräften daher untersagt, Medikamente an die Schülerinnen oder Schüler auszugeben, sondern es sind die Personensorgeberechtigten zu kontaktieren. Schülerinnen und Schüler besuchen während einer akuten Erkrankung nicht den Unterricht, sondern erholen sich zu Hause.

Sollte es sich um einen akuten Notfall