151 Jahre Maiß-Verlag
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  • A. Einschulung
  • 1. Anmeldung an der Grundschule:
  • 2. Anmeldung an der Förderschule nach ablehnender Entscheidung der Grundschule:
  • B. Beschulung an der allgemeinen Schule
  • C. Wechsel von der allgemeinen Schule an die Förderschule
  • Zusammenfassung:

Rechtstexte

Mobile Sonderpädagogische Dienste; Aufnahme- und Überweisungsverfahren

Mobile Sonderpädagogische Dienste; Aufnahme- und Überweisungsverfahren

KMS vom 31. März 2008 Nr. IV.9 /IV.5 - O 8205-4.30 146

Die Mobilen Sonderpädagogische Dienste (MSD) der Förderschulen sind ein wichtiger Bestandteil der integrativen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen. Die Rückmeldungen, die das Staatsministerium über die Arbeit der MSD erhält, sind überaus positiv. Eindrucksvoll ist auch das Engagement von Lehrkräften an den allgemeinen Schulen bei der Integration der betroffenen Schüler. Für die geleistete sehr gute Arbeit und die Kooperationsbereitschaft der Lehrkräfte in den mobilen Diensten und an den allgemeinen Schulen möchte sich das Staatsministerium ausdrücklich bedanken.

Aufgrund einiger Anfragen werden nachfolgend Aufgaben und Befugnisse der Lehrkräfte der Förderschule vor allem im Einsatz als MSD an der allgemeinen Schule in den unterschiedlichen Einsatzbereichen „Einschulung“, „Beschulung an der allgemeinen Schule“ und „Wechsel von der allgemeinen Schule an die Förderschule“ dargestellt. Ferner finden Sie anbei ein Formblatt für die Grundschulen, wenn diese bei der Anmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu dem Ergebnis kommen, dass eine Beschulung nur an der Förderschule möglich ist oder die Eltern sich trotz möglicher Beschulung an der allgemeinen Schule für eine Unterrichtung an der Förderschule entscheiden.

A. Einschulung

1. Anmeldung an der Grundschule: