151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Mobilfunktelefone in der Schule

Mobilfunktelefone in der Schule

KMS vom 4. April 2000 Nr. III/I-04002-6/035394

Aus gegebenem Anlass ist zu der Frage des Mitbringens von Mobilfunktelefonen in die Schule Folgendes auszuführen:

Es ist zwischen Prüfungen (Leistungserhebungen) und sonstigem Unterricht zu unterscheiden:

  1. Im Rahmen von Prüfungen (Leistungserhebungen) gilt Folgendes:
    1. Bei Prüfungen, auf die die Regelungen in den Schulordnungen über den Unterschleif anzuwenden sind, stellt auch schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar.
    2. Bei sonstigen Leistungserhebungen ist es der Lehrkraft zuzumuten, ggf. auf die Verwendung eines Mobiltelefons zu achten. Eine Kontrolle kann vor allem bei Verlassen des…