Rechtstexte
Mobilfunktelefone in der Schule
Mobilfunktelefone in der Schule
KMS vom 4. April 2000 Nr. III/I-04002-6/035394
Aus gegebenem Anlass ist zu der Frage des Mitbringens von Mobilfunktelefonen in die Schule Folgendes auszuführen:
Es ist zwischen Prüfungen (Leistungserhebungen) und sonstigem Unterricht zu unterscheiden:
- Im Rahmen von Prüfungen (Leistungserhebungen) gilt Folgendes:
- Bei Prüfungen, auf die die Regelungen in den Schulordnungen über den Unterschleif anzuwenden sind, stellt auch schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar.
- Bei sonstigen Leistungserhebungen ist es der Lehrkraft zuzumuten, ggf. auf die Verwendung eines Mobiltelefons zu achten. Eine Kontrolle kann vor allem bei Verlassen des…