Rechtstexte
Muster eines Hygieneplans für Schulen
Muster eines Hygieneplans für Schulen
Anlage zur GemBek vom 16. Juli 2002 (s. Nr. 8.10, KWMBl I 2002 S. 280, 282)
Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Der folgende Hygieneplan umfasst allgemeine, notwendige Informationen und Aspekte der Hygiene zu:
1. Schulreinigung
Allgemeines
Für die Schulreinigung – soweit sie Flächen und Inventar in Klassenzimmern, Fluren usw. betrifft – sind regelmäßig desinfizierende Mittel und Verfahren nicht erforderlich. Für die Schulreinigung sollte ein fester Plan entsprechend dem Muster des Anhangs erstellt werden, aus dem hervorgeht, welche Flächen in welchen Zeitabständen behandelt werden müssen.
In sensiblen Bereichen sowie bei Verunreinigungen mit potenziell infektiösem Material können desinfizierende Mittel und Verfahren…