151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Nachkur oder Schonzeit

Nachkur oder Schonzeit

Vollzug des § 18 der Urlaubsverordnung

FMBek vom 1. Februar 1995 (StAnz Nr. 6/1995)

1.

Durch das Entgeltfortzahlungsgesetz wurde die arbeitsrechtliche Gleichstellung von Schonzeiten (Nachkuren) mit den eigentlichen Rehabilitationsmaßnahmen beseitigt. Entsprechend der Regelung für die Angestellten des Freistaates Bayern (vgl. FMS vom 11. November 1994 Nr. 25 - P 2160 A - 220/27 - 68179) kann auch Beamten für die Zeit einer Nachkur oder Schonzeit Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nicht mehr gewährt werden.

Es besteht aber die Möglichkeit, im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen…